Dauerstellplätze
Bestimmte Plätze können als Dauerplätze gemietet werden.
Richtlinien und Preise teilen wir Ihnen auf Anfrage gerne mit.
Richtlinien für
Dauerplätze
2010
Preis: € 1.510,-- inkl. Strom, TV – Anschluss, Warmwasser (die Stellplätze „BLAUE Zone See“)
€ 1.490,-- inkl. Strom, TV – Anschluss, Warmwasser
€ 1.450,-- inkl. Strom, TV – Anschluss, Warmwasser (die Stellplätze im westlichen Bereich der ersten Einfahrt)
Davon ist die Hälfte bis Mitte Mai fällig, der Rest bis spätestens 20.September des jeweiligen Jahres.
Dauer: 1. Mai bis 15. September; der Platz ist bis zum 30. September geöffnet und kann auch bis zu diesem Datum benützt werden,
allerdings muss ab 15. September mit Lärmbelästigung durch notwendige Arbeiten am Platz gerechnet werden.
Kurtaxe: € 1,60 pro Person / Nacht ab dem 16. Lebensjahr
Jeder Dauercamper ist verpflichtet, sich sofort nach der Ankunft in beiden Anmeldungen aufliegenden Listen einzutragen.
Dies gilt selbstverständlich auch bei Aufenthalten von nur einer Nacht. Die Meldungen erfolgen elektronisch,
daher können Ab- und Anmeldungen ausschließlich nur mehr an dem Tag, an dem sie durchgeführt werden, berücksichtigt werden.
Nachträgliche Abmeldungen sind nicht mehr möglich.
Bitte kommen Sie ihrer Meldepflicht nach, wir lehnen bei Kontrollen der Meldebehörde jede Verantwortung ab.
Winter: € 175,-- pro Wohnwagen auf dem Stellplatz;
€ 95,-- für über den Winter belassene Holzböden oder sonstige Gegenstände.
Wir übernehmen keinerlei Haftung bzgl. Einbruchs, Diebstahl
oder sonstigen Schäden (witterungsbedingt) an den abgestellten Wohnwägen.
Der Dauerplatz ist gültig für eine Familie und deren Kinder, sofern diese den Urlaub gemeinsam mit den Eltern verbringen
und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der Dauerplatz gilt maximal für 2 Erwachsene,
die Anzahl der eigenen Kinder ist nicht begrenzt. Erwachsene Kinder und deren Begleiter gelten als Besucher.
Das Abstellen des PKW ist nur auf dem eigenen Stellplatz gestattet;
Dies gilt selbstverständlich auch für die Vor- und Nachsaison; vermeiden Sie bitte
auch unnötiges Fahren auf dem Gelände. Die laufende Pflege ihres Stellplatzes übernehmen Sie bitte selbst.
Zäune und Einfriedungen sind generell nicht gestattet!
Hagelschutzdächer oder sonstige Überbauten von Wohnwägen und Vorzelten
dürfen nur mit einer Alukonstruktion und nach vorheriger Absprache mit uns gebaut werden!
Arbeiten am Stellplatz, die Lärm verursachen, sind erst ab 15. September gestattet!
Falls Sie Anregungen oder Wünsche haben, sprechen Sie bitte mit uns, wir werden uns bemühen,
Ihnen den Aufenthalt bei uns so angenehm wie möglich zu gestalten.
Folgende Punkte sind besonders zu beachten:
Der Dauerplatz ist nicht übertragbar!
Besucher, welche nächtigen, bezahlen die Personengebühr und die Kurtaxe!
Tagesbesucher bezahlen den gültigen Tagestarif!
Die Entscheidung für einen Dauerplatz kann nur zu Beginn Ihres Aufenthaltes getroffen werden und muss in der Rezeption bestätigt werden.
Falls Sie Ihren Wohnwagen verkaufen möchten, beachten Sie bitte, dass es nicht möglich ist,
ohne Absprache mit uns den Wohnwagenstellplatz mit zu verkaufen.
Wichtig !!
Seit dem Jahr 2006 gilt in Österreich die ÖNORM EN1949 (die österreichische Version der Euronorm 1949) für den Aufbau,
die Ausstattung und den Betrieb von Flüssiggasanlagen in bewohnbaren Fahrzeugen.
Weiters ist seit 2006 die dazugehörige Prüfrichtlinie G 107 (bzw. G 607) in Kraft, welche eine regelmäßige Prüfung dieser Gasanlagen regelt.
Nur noch Prüfungen nach diesen Richtlinien sind gesetzlich zulässig.
Wir sind vom Gesetzgeber beauftragt, im Interesse der Sicherheit aller Campinggäste die Einhaltung dieser Prüfrichtlinien von unseren Dauercampern,
insbesondere von Gästen, die auf unserem Campingplatz einen Wohnwagen benützen,
der nicht mehr zum Verkehr zugelassen ist, einzufordern. Wir ersuchen alle unsere Gäste, für die diese Bestimmung zutrifft,
eine Überprüfung der Gasanlage ihres Wohnwagens zu veranlassen und uns diese Prüfbescheinigung
bis spätestens Anfang Juli 2009 in Kopie vorzulegen,
damit wir im Falle einer behördlichen Überprüfung diese Bescheinigungen vorweisen können.
Sehr geehrter Campinggast!
Das Meldegesetz, BGBL. Nr. 30/1972 i.d.F. BGBL. Nr. 427/1985 bestimmt, dass jeder Gast, der in einem Beherbergungsbetrieb
Unterkunft nimmt, sich innerhalb von längstens 24 Stunden in der Rezeption anzumelden hat.
Dies gilt auch für Campingplätze und dort auch für Dauercamper. Meldepflichtig ist der Gast!
Wir müssen Sie aus diesem Grund ersuchen, sich bzw. Ihre Familienangehörigen im Falle einer Übernachtung
auf unserem Campingplatz jedes Mal bei der Ankunft unverzüglich anzumelden.
Bei der Abreise, als solche gilt auch die Unterbrechung eines längeren Aufenthaltes
für nur eine Nacht, ist die Abmeldung unverzüglich vorzunehmen.
Wenn Sie auf dem Campingplatz ununterbrochen mehr als zwei Monate Unterkunft nehmen,
müssen Sie sich außerdem bei der Meldebehörde melden.
Wir ersuchen Sie um Verständnis und um genaue Einhaltung dieser etwas umständlichen Vorgangsweise,
die durch die geltende Gesetzesvorlage vorgegeben ist und außerhalb unseres Einflussbereiches liegt.
DANKE!
Alle Preise und Angaben vorbehaltlich Änderungen,
Satz- und Druckfehler!
Angebot für die Vor- und Nachsaison
Wenn Sie in den Monaten Mai und Juni mindestens 14 Tage
anwesend sind oder bezahlen - bei Belegung des Stellplatzes
mit nur einer Person 21 Tage - können Sie in der Zwischenzeit
den Wohnwagen innerhalb dieser 2 Monate kostenfrei bei uns abstellen!
Allerdings dürfen Sie keine Plastikfolie im Vorzelt auflegen
und das Stromkabel muss bei Abwesenheit aus dem Stromkasten entfernt werden.
Dieses Angebot gilt nicht für die "BLAUE Zone See" .
Campen von seiner schönsten Seite!
FKK Camping MÜLLERHOF
Familie Safron
A-9074 Keutschach am See, Dobein 10
Kärnten - Österreich
Internet: www.fkk-camping.at
Telefon 0043 (0) 4273-25 17 Fax 0043 (0) 4273-25 175
Mobil 0043 (0)664 - 33 55 425
e-mail: muellerhof@fkk-camping.at
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